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18. - 19. März 2005
Gesprächskreise
- Stiftungsprivatrecht und Stiftungssteuerrecht
Die Gesprächskreise - Stiftungsprivatrecht
und Stiftungssteuerrecht - sind Informationsveranstaltungen
des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, die einmal jährlich
stattfinden. In kleinen Teilnehmerkreisen, die zumeist aus Fachleuten
bestehen, werden verschiedene Problemstellungen des Stiftungswesens
diskutiert. Der Gesprächskreis „Stiftungsprivatrecht“ wird von Prof. Dr. Olaf Werner geleitet.
Nähere Informationen zu den Gesprächskreisen gibt
der Bundesverband, www.stiftungen.org.
8. April 2005 Feierliche Eröffnung des Abbe-Instituts
- ein paar Erinnerungen Am 8. April wurde das Abbe-Institut
für Stiftungswesen an der Friedrich-Schiller-Universität
Jena feierlich eröffnet. An der offiziellen Eröffnungsfeier,
die in der Ernst-Abbe-Stiftung stattfand, nahmen zahlreiche
Vertreter aus der Politik, der Stiftungslandschaft und den Verbänden
sowie Wissenschaftler teil. Prof. Dr. Jens Goebel, Thüringer
Kultusminister und Vorstandsvorsitzender der Ernst-Abbe-Stiftung,
würdigte insbesondere das Engagement der Stiftung, mit
der Institutsgründung neue Wege auf dem Gebiet der Förderung
des Stiftungswesens zu beschreiten. In diesem Zusammenhang hob
der Rektor der Friedrich-Schiller-Universität, Prof. Dr.
Klaus Dicke, die Einmaligkeit des Zusammenwirkens von Stiftungspraxis
und Stiftungswissenschaft innerhalb dieses Instituts hervor.
Den besonderen Reiz mache die interdisziplinäre Ausrichtung,
die sich in dem unmittelbaren Zusammenwirken zwischen dem von
ihm vertretenen rechtswissenschaftlichen Bereich und dem von
Prof. Kurt-Dieter Koschmieder vertretenen wirtschaftswissenschaftlichen
Bereich aus, betonte der Direktor des Instituts, Prof. Dr. Olaf
Werner.
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8. Oktober 2005
Gründung der Melton Foundation Deutschland
Die Melton Foundation ist eine 1990 durch den Unternehmer Dr. William Melton (Verifone Inc.) gegründete Stiftung mit Sitz in den USA, deren Ziel darin besteht, interkulturelle Kommunikation (insbesondere unter Nutzung elektronischer Medien), gegenseitigen Respekt der Partner, interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie daraus resultierende Freundschaften zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen zu fördern und damit die Welt positiv zu verändern. Zur Zeit sind sechs Universitäten aus fünf Ländern (USA, Deutschland, Indien, China, Chile) in der Melton Foundation vertreten. Jährlich beginnen ca. 15 Studenten als Junior Fellows eine dreijährige Arbeit in der Stiftung, die neben Email-Kommunikation in Projektgruppen und Mitarbeit in lokalen Sozialprojekten auch Training in Führungsaufgaben, die Teilnahme an den jährlichen Symposien sowie persönliche Begegnungen umfaßt. Ziel ist es, daß nach der Graduiering die Arbeit als Senior Fellow in veränderten Formen weitergeführt wird, so daß im Laufe der Zeit ein intensives Netzwerk gleich gesinnter Personen entsteht (derzeit ca. 250), die weltumfassend die Ideen der Toleranz, des gegenseitigen Respekts und der interkulturellen Freundschaft befördern.
Um diese Ideen in Deutschland noch besser verwirklichen und effektiver umsetzen zu können, wurde die Melton Foundation Deutschland als unselbstständige Stiftung ins Leben gerufen, die unter der Schirmherrschaft der Ernst-Abbe-Stiftung ihre Ziele verfolgen kann. Ihr Zweck wird es sein, auf besondere Weise den Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit von Studenten verschiedener Universitäten aus unterschiedlichen Nationen mit Hilfe moderner Kommunikationstechnologie zu fördern und dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Insbesondere wird es möglich sein, gezielter Spenden einzuwerben und finanzielle Zuwendungen Dritter im Rahmen der Satzung der Stiftung zweckentsprechend einzusetzen.
Weitere Informationen unter www.melton.uni-jena.de bzw. www.meltonfoundation.org .
 
Prof. Dr. Oetker - Dr. W. Melton Prof. Dr. Oetker - Hr. Schmalbrock - Dr. W. Melton
11. und 12. Oktober 2005 15. Fortbildungsveranstaltung zum Stiftungsrecht Am 11. und 12. Oktober 2005 fand unter der Schirmherrschaft des Abbe-Instituts und des Thüringer Innenministeriums die 15. Fortbildungsveranstaltung zum Stiftungsrecht für die Stiftungsreferenten der Länder statt. Dieses Treffen, die einmal jährlich veranstaltet wird, bietet insbesondere den Referenten der neuen Bundesländer die Möglichkeit der Kommunikation und des Erfahrungsaustausches. Eine gelungene Mischung der Beiträge aus Grundsatzvorträgen und praktischen Fallbeispielen sowohl aus dem weltlichen als auch aus dem kirchlichen Bereich bot eine gute Ausgangsbasis für anregende Diskussionen. So stellte Dr. Klaus Neuhoff in seinem Vortrag die Rechtsprobleme der unselbstständigen Stiftung – eine vor allem in der Praxis weit verbreitete Stiftungsform – heraus. Mit dem Vermögensanfall bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke beschäftigte sich Dr. Peter Lex, der sich darin insbesondere mit den Vorgaben der Finanzämter in Bezug auf die Formulierungen auseinandersetzte. Gelungen versuchte Ruth Kallenbach, auch für die Praxis, brauchbare Kriterien für die Abgrenzung von kirchlichen und weltlichen Stiftungen aufzustellen. Praktische Fälle stellten Heike Koster und Rita Schulz zur Diskussion. Hier zeigte sich besonders der Vorteil eines solchen Treffens, konnten doch in der gemeinsamen Diskussion Lösungswege und Möglichkeiten gefunden werden, die Hilfestellungen in der praktischen Arbeit geben. Einem, gerade für die Stiftungsreferenten der neuen Länder, sehr wichtigen Thema – die neuen Stiftungsgesetze – widmeten sich Dr. Bernd Andrick und Angelo Winkler. So zog Andrick eine kritische Bilanz über die bisher in Kraft getretenen Stiftungsgesetze. Diese Anmerkungen – selbst wenn sie mit Kritik verbunden waren – gaben den Referenten aber zugleich eine gute Hilfestellung für die eigenen Gesetzesvorhaben. Zu einem Abendessen, das zu intensiven Diskussionen genutzt wurde, lud der Bundesverband Deutscher Stiftungen ein, dem dafür ein besonderer Dank gilt.
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23. - 26. November 2005
Fortbildungslehrgang für Banker
Vom 23.11. – 26.11.2005 führte das Institut einen Fortbildungslehrgang für Banker durch. Der Lehrgang richtete sich an Mitarbeiter der HypoVereinsbank, die sowohl potentielle Stifter beraten und die Stiftungsgründung begleiten (Stiftungsmanager), als auch Mitarbeiter, die die Vermögensverwaltung in der Stiftung übernehmen (Stiftungsbetreuer). Die Teilnehmer werden nach erfolgreich bestandener Prüfung ein Prüfzertifikat erhalten, das sie als “zertifizierter Stiftungsberater“ ausweist.
 
in der Veranstaltung Gruppenbild mit Teilnehmern
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